Untersuchungsdesign

Wie wir bei der Untersuchung
vorgegangen sind

In diesem Jahr jährt sich das Inkrafttreten der Insolvenzrechtsreform vom 1. März 2012 (ESUG) zum zehnten Mal. Wir haben uns bei der Untersuchung daher auf den Zeitraum vom 1. März 2012 bis zum 1. September 2021 fokussiert und rollierende Jahre (jeweils vom 1.3. bis zum 28./29.2. des Folgejahres) untersucht.

Bei der Untersuchung haben uns drei Kernfragen geleitet:

  • Wie nachhaltig sind Sanierungen in bestimmten Verfahrensarten (z.B. ESUG-Verfahren/Regelinsolvenz)?
  • Wie und mit welchen Sanierungsinstrumenten kann eine möglichst nachhaltige Sanierung erreicht werden?
  • Wie hat sich die Corona-Pandemie auf die Nachhaltigkeit von Sanierungen ausgewirkt?

Wir haben die Daten von STP Business Information händisch auf ihre Plausibilität geprüft und vor dem Hintergrund des ESUG-Fokus der Untersuchung in vier Kategorien unterteilt. In den Grafiken (abrufbar unter Daten-Auswertungen) werden jeweils die Werte der einzelnen Kategorien und die Gesamtzahl (grau mit orangenen Datenpunkten) dargestellt:

  • rot: Erstinsolvenz kein ESUG / Zweitinsolvenz kein ESUG
  • gelb: Erstinsolvenz ESUG / Zweitinsolvenz kein ESUG
  • lila: Erstinsolvenz ESUG / Zweitinsolvenz ESUG
  • blau: Erstinsolvenz kein ESUG / Zweitinsolvenz ESUG

Um die Nachhaltigkeit von Sanierungen zu untersuchen, haben wir vor den Auswertungen zusammen mit STP Business Information eine Definition für eine Zweitinsolvenz erarbeitet und die Daten auf Basis dieser Definition ausgewertet. Die erfahrungsbasierte Definition konnten wir in den Auswertungen (siehe Auswertung Rückfallrisiko) belegen:

  • Definition Zweitinsolvenz: Der erneute Insolvenzantrag eines sanierten Unternehmens erfolgt höchstens fünf Jahre nach dem vorangegangenen Insolvenzantrag. Dieser Zeitraum lässt - auch erfahrungsgemäß - einen Rückschluss auf die Nachhaltigkeit der Sanierung zu. Spätere Insolvenzanträge sind erfahrungsgemäß durch andere Faktoren wie zum Beispiel Veränderungen des Marktes bedingt.

Auf Basis dieser Definition haben wir insgesamt 114 Insolvenzen identifiziert und untersucht, bei denen (im Zeitraum 1.3.2012 bis 1.9.2021) bis zu fünf Jahre nach dem ersten Insolvenzantrag ein zweiter erfolgt ist. Die Anzahl der insolventen Gesellschaften spielt dabei keine Rolle: In der Untersuchung werden sowohl die Insolvenz eines Konzerns (mehrere Gesellschaften, die zeitnah nacheinander Insolvenzantrag gestellt haben) als auch die Insolvenz eines Unternehmens mit nur einer Gesellschaft als eine Insolvenz gezählt. Ohne die Definition auf den Zeitraum von fünf Jahren zwischen Erst- und Zweitinsolvenz haben wir im Untersuchungszeitraum 132 Insolvenzen identifiziert. Die „überzähligen“ 18 Insolvenzen haben wir nur in der Auswertung zum Rückfallrisiko berücksichtigt.

Kontakt

Sie haben Fragen?

Bei Fragen zur Untersuchung, aber auch bei Interesse an einer Berichterstattung können Sie sich gerne an mich wenden.

Matthias Braun
Pressesprecher