Daten-Auswertungen

Zweitabwicklung oder -sanierung

In unserer Untersuchung gehen wir der Frage nach, wie erfolgreich und nachhaltig Sanierungen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens, einer Eigenverwaltung oder eines Schutzschirmverfahrens sind. Neben den Erstinsolvenzen haben wir uns aber auch angeschaut, welches Ergebnis die Sanierungen hatten, wenn ein saniertes Unternehmen erneut einen Insolvenzantrag stellen musste. Dabei haben wir zwischen Zweitabwicklung und Zweitsanierung unterschieden.*

* Da es unterschiedliche Arten der Sanierung gibt - sowohl beim Sanierungsinstrument (z.B. Insolvenzplan / übertragende Sanierung) als auch beim Umfang (das Unternehmen wurde als Ganzes erhalten / das Unternehmen wurde zu einem Teil erhalten, aber ein Teil musste abgewickelt werden) haben wir unter Zweitsanierung alle Zweitinsolvenzen aufgenommen, bei denen zumindest ein Teil des Unternehmens erhalten wurde.

Die Auswertung der 114 Zweitinsolvenzen mit dem Fokus auf den Ausgang des Verfahrens (beim erneuten Insolvenzantrag) hat für den Zeitraum 1.3.2012 bis 1.9.2021 folgendes Ergebnis geliefert (absolute Zahlen): Bei den untersuchten Zweitinsolvenzen ist der Anteil der Abwicklungen (66) fast 1,5-mal so hoch wie der der Sanierungen (47).

Die Auswertung zeigt zudem, dass ESUG-Verfahren bei einer erneuten Insolvenz eines sanierten Unternehmens zu drei Mal so vielen Zweitsanierungen wie Zweitabwicklungen führen (ESUG-Verfahren in der Zweitinsolvenz: Kategorien lila und blau). Dies ist insofern nicht außergewöhnlich, da die Voraussetzungen für ein ESUG-Verfahren höher sind als bei einem Regelinsolvenzverfahren, wodurch die Sanierungschancen steigen. So ist ein Schutzschirmverfahren zum Beispiel nur möglich, wenn dem Unternehmen die Zahlungsunfähigkeit nur droht und sie noch nicht eingetreten ist.

Während der Corona-Pandemie hat sich die Bedeutung der Nachhaltigkeit von Unternehmenssanierungen weiter erhöht. „Während Corona“ (1.3.2020-1.9.2021) gab es drei Mal so viele Zweitabwicklungen (9 Fälle) wie Zweitsanierungen (3 Fälle). „Vor Corona“ (1.3.2012 bis 29.2.2020) liegt das Verhältnis nur bei rund 1,3 (57 Zweitabwicklungen / 44 Zweitsanierungen) (siehe Grafik Zweitabwicklung oder -sanierung + Corona).

In den nachfolgenden Grafiken können Sie die Kategorien oder die Gesamtzahl der Zweitinsolvenzen durch einen Klick auf die jeweilige Position in der Legende an- und abwählen.

Interaktive Grafik

Erkenntnis und Einordnung

Erkenntnis

Die Auswertung für den Zeitraum "Während Corona" (1.3.2020 bis 1.9.2021) zeigt, dass bei den zwölf identifizierten Zweitinsolvenzen in diesem Zeitraum der Anteil der Zweitabwicklungen (9) drei Mal so hoch ist wie der der Zweitsanierungen (3). *

*Zum Vergleich: "Vor Corona" (1.3.2012 bis 29.2.2020) liegt das Anteilsverhältnis bei rund 1,3 (57 Zweitabwicklungen / 44 Zweitsanierungen).

 

Einordnung

Während der Corona-Pandemie hat sich die Bedeutung der Nachhaltigkeit von Unternehmenssanierungen weiter erhöht. Die Corona-Pandemie hat bis September 2021 zwar nicht zu mehr Zweitinsolvenzen geführt - jedoch zeigt die Untersuchung, dass das Risiko einer Abwicklung für Unternehmen gestiegen ist, die "während Corona" (1.3.2020 bis 1.9.2021) erneut einen Insolvenzantrag stellen mussten und deren Erstinsolvenz bis zu fünf Jahre zurückliegt.

Anfangsjahre des ESUGCorona-Effekt