Daten-Auswertungen

Die Anfangsjahre des ESUG

In diesem Jahr jährt sich das Inkrafttreten der Insolvenzrechtsreform vom 1. März 2012 (ESUG) zum zehnten Mal. Daher bildet das ESUG in der Untersuchung einen Schwerpunkt.

In dieser gesonderten Auswertung stehen die 76 Zweitinsolvenzen im Zeitraum der Zweitinsolvenzen-Welle (1. März 2017 bis 29. Februar 2020) im Fokus. Die Auswertung hat das Ergebnis geliefert, dass die Mehrzahl der Erstinsolvenzen der „Zweitinsolvenz-Welle“ zwischen zwei und fünf Jahren zurück erfolgt ist – also auch in den „Anfangsjahren“ des ESUG. Allerdings zeigen die Auswertungen der einzelnen Jahre 2017, 2018 und 2019 (jeweils 1.3. bis 28.2. - grafisch nicht einzeln aufgeführt), dass dieser Eindruck sich auf Jahressicht nicht zeigt.

In der nachfolgenden Grafik können Sie die Kategorien oder die Gesamtzahl der Zweitinsolvenzen durch einen Klick auf die jeweilige Position in der Legende an- und abwählen.

Interaktive Grafik Anfangsjahre des ESUG

Erkenntnis und Einordnung

Erkenntnis

Die Anfangsjahre des ESUG lassen sich in der „Zweitinsolvenzen-Welle“ nicht nachweisen.*

* Beleg: Die Auswertung der Daten zeigt, dass die Mehrzahl der Erstinsolvenzen der „Zweitinsolvenz-Welle“ (2017-2019) zwischen bis zu drei und bis zu fünf Jahren zurück liegt – also auch in den „Anfangsjahren“ des ESUG. Bei der Untersuchung der einzelnen Jahre 2017, 2018 und 2019 wird dies jedoch widerlegt.

 

Einordnung

Es gab beim ESUG sicherlich eine Phase des „Ausprobierens“. Wie aktuell beim StaRUG mussten sich Sanierer in den ersten Jahren nach dem Inkrafttreten des ESUG zunächst mit den neuen Sanierungsinstrumenten befassen und diese in der Sanierungspraxis einsetzen und ausprobieren. Die Untersuchung zeigt, dass dies jedoch keinen negativen Effekt auf die Nachhaltigkeit der Sanierungen gehabt hat. Es ist zu hoffen, dass dies beim StaRUG ebenso sein wird.

 

ESUG-BezugZweitabwicklung oder -sanierung